24.03.2026
Förderrichtlinie:
Hubs für die Fusion - Voraussichtliche Fassung
Vorlagefrist:
Einen Kalendermonat nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfristen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Siehe 7.3.1.
Einen Kalendermonat nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfristen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Siehe 7.3.1.
1. Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert auf Grundlage des Programms „Fusion 2040 – Forschung auf dem Weg zum Fusionskraftwerk", der „Hightech Agenda Deutschland" der Bundesregierung sowie des Aktionsplans „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftweg" „Hubs für die Fusion". Die Förderrichtlinie wurde in einem strukturierten Prozess vorbereitet: Partnerdialoge mit Akteuren aus Wissenschaft, Industrie und den Ländern sowie ein schriftlicher Konsultationsprozess flossen ein. Das Förderprogramm verfolgt das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, zügig und gezielt die Grundlagen für den Bau eines ersten Fusionskraftwerks in Deutschland zu schaffen. Auf Basis dieser Richtlinie werden dafür Kompetenzzentren für Laserfusion, Magnetfusion sowie Brennstoffkreislauf einschließlich Materialentwicklung errichtet – im Folgenden als „Hubs" bezeichnet.
Die Herausforderungen auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk sind vielfältig. Die meisten der benötigten Komponenten, Technologien und Systeme existieren derzeit – wenn überhaupt – nur in Form wissenschaftlicher Experimente und werden in den kommenden Jahren weiter erforscht, entwickelt und erprobt werden müssen. Um die zahlreichen Teiltechnologien zielführend weiterzuentwickeln, braucht es ein Innovationsökosystem, in dem alle relevanten Akteure effizient zusammenarbeiten können.
Daher konzentriert sich diese Förderrichtlinie neben den weiteren Maßnahmen des BMFTR auf die Gründung und Implementierung von vorwiegend regionalen Zentren, um Kompetenzen zu bündeln und das Ökosystem zu strukturieren. Das BMFTR richtet dafür drei Hubs ein, die zentrale Forschungs- und Entwicklungsfragen zu den Themen „Laserfusion“, „Magnetfusion (Stellarator)“ sowie zum „Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung“ für Fusionskraftwerke bearbeiten. Sie sollen dazu beitragen, die Technologiereife- und Marktreife zu erhöhen, den Aufbau notwendiger Lieferketten stimulieren und Nachwuchs- und Fachkräfte auszubilden bzw. zu gewinnen.
Weitere Phasen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten innerhalb der geplanten Hubs sind bereits mit dieser Förderrichtlinie angelegt (vgl. weitere Vorlagefristen in 7.2.1).
Die Herausforderungen auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk sind vielfältig. Die meisten der benötigten Komponenten, Technologien und Systeme existieren derzeit – wenn überhaupt – nur in Form wissenschaftlicher Experimente und werden in den kommenden Jahren weiter erforscht, entwickelt und erprobt werden müssen. Um die zahlreichen Teiltechnologien zielführend weiterzuentwickeln, braucht es ein Innovationsökosystem, in dem alle relevanten Akteure effizient zusammenarbeiten können.
Daher konzentriert sich diese Förderrichtlinie neben den weiteren Maßnahmen des BMFTR auf die Gründung und Implementierung von vorwiegend regionalen Zentren, um Kompetenzen zu bündeln und das Ökosystem zu strukturieren. Das BMFTR richtet dafür drei Hubs ein, die zentrale Forschungs- und Entwicklungsfragen zu den Themen „Laserfusion“, „Magnetfusion (Stellarator)“ sowie zum „Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung“ für Fusionskraftwerke bearbeiten. Sie sollen dazu beitragen, die Technologiereife- und Marktreife zu erhöhen, den Aufbau notwendiger Lieferketten stimulieren und Nachwuchs- und Fachkräfte auszubilden bzw. zu gewinnen.
Weitere Phasen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten innerhalb der geplanten Hubs sind bereits mit dieser Förderrichtlinie angelegt (vgl. weitere Vorlagefristen in 7.2.1).
1.1. Förderziel
Die Fördermaßnahme „Hubs für die Fusion“ zielt auf die Etablierung themenspezifischer Hubs für die Fusionsforschung und Fusionstechnologieentwicklung in Deutschland. Die Hubs bündeln Kompetenzen und strukturieren das Innovationsökosystem. Sie stärken und verankern Wertschöpfungsketten für die Fusion in Deutschland und erschließen damit zugleich Exportmärkte sowie Sekundärverwertungen entwickelten Technologien. Dazu wird das bislang bundesweitverteilte Know-how aus Wissenschaft und Industrie je Themenfeld an diesen Fusionshubs gebündelt und das jeweilige Innovationsökosysteme strukturiert. So entstehen Voraussetzungen für gemeinsame und abgestimmte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie perspektivisch für den Aufbau von Fertigungskapazitäten. Die Hubs fungieren damit als Keimzellen für Innovationen mit dem Potenzial, die Entwicklunge einer sicheren, effizienten und wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Fusionsenergie maßgeblich voranzutreiben.
Übergeordnete Ziele sind die Umsetzung der „Hightech Agenda Deutschland“ inklusive des Aktionsplans der Bundesregierung „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ und des Programms „Fusion 2040“. Die Hubs markieren einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zum Fusionskraftwerk in Deutschland und sichern die deutsche Führungsrolle in der Fusion. Zugleich bilden sie die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie im Bereich der Fusion. Weiter wird das Ökosystem der Fusionsforschung und die fusionsrelevanten Lieferketten gestärkt und ein wesentlicher Beitrag zur Nachwuchsgewinnung und Fachkräfteausbildung geleistet.
Übergeordnete Ziele sind die Umsetzung der „Hightech Agenda Deutschland“ inklusive des Aktionsplans der Bundesregierung „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ und des Programms „Fusion 2040“. Die Hubs markieren einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zum Fusionskraftwerk in Deutschland und sichern die deutsche Führungsrolle in der Fusion. Zugleich bilden sie die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie im Bereich der Fusion. Weiter wird das Ökosystem der Fusionsforschung und die fusionsrelevanten Lieferketten gestärkt und ein wesentlicher Beitrag zur Nachwuchsgewinnung und Fachkräfteausbildung geleistet.
1.2. Zuwendungszweck
Um die Förderziele zu erreichen, werden Kompetenzen und Ressourcen durch die Förderung folgender Hubs für Fusionskraftwerke in Deutschland gebündelt:
- Magnetfusion, mit Fokus auf den Stellarator,
- Laserfusion (technologieoffen) und
- Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung als Querschnittstechnologien
Die in den Hubs mitwirkenden Partner sind in der Regel die relevanten und exzellenten deutschen Akteure für das jeweilige Technologiefeld aus Wirtschaft und Wissenschaft. Aufgabe der Hubs ist es die Technologiereife der Fusion zu erhöhen, den Aufbau notwendiger Lieferketten zu stimulieren und die benötigen (Nachwuchs-) Fachkräfte auszubilden.
Durch die vorwiegende Ansiedlung an einem Standort („Campusplanung“) wird die Kooperation gefördert. Ergänzend sind bundesweite Netzwerke vorgesehen, um weitere Partner einzubinden.
Im Rahmen der Hubs sollen neben deren Koordinierung und Weiterentwicklung insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert werden. Außerdem sind die Hubs inklusive zugehöriger Forschung- und Entwicklungsprojekte durch prüfbare, spezifische und ambitionierte Meilensteine mit einer agilen Fortschrittskontrolle versehen.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
- Magnetfusion, mit Fokus auf den Stellarator,
- Laserfusion (technologieoffen) und
- Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung als Querschnittstechnologien
Die in den Hubs mitwirkenden Partner sind in der Regel die relevanten und exzellenten deutschen Akteure für das jeweilige Technologiefeld aus Wirtschaft und Wissenschaft. Aufgabe der Hubs ist es die Technologiereife der Fusion zu erhöhen, den Aufbau notwendiger Lieferketten zu stimulieren und die benötigen (Nachwuchs-) Fachkräfte auszubilden.
Durch die vorwiegende Ansiedlung an einem Standort („Campusplanung“) wird die Kooperation gefördert. Ergänzend sind bundesweite Netzwerke vorgesehen, um weitere Partner einzubinden.
Im Rahmen der Hubs sollen neben deren Koordinierung und Weiterentwicklung insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert werden. Außerdem sind die Hubs inklusive zugehöriger Forschung- und Entwicklungsprojekte durch prüfbare, spezifische und ambitionierte Meilensteine mit einer agilen Fortschrittskontrolle versehen.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
1.3. Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 1 und 2 Buchstaben a, b und c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission (EU-Kommission) gewährt.1 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vergleiche hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).
1Verordnung (EU) Nummer 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit be-stimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1), der Verordnung (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3) und der Verordnung (EU) 2021/1237 vom 23. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Num-mer 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in An-wendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39) und der Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 167 vom 30.6. 2023, S.1).
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 1 und 2 Buchstaben a, b und c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission (EU-Kommission) gewährt.1 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vergleiche hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).
1Verordnung (EU) Nummer 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit be-stimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1), der Verordnung (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3) und der Verordnung (EU) 2021/1237 vom 23. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Num-mer 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in An-wendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39) und der Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 167 vom 30.6. 2023, S.1).
2. Gegenstand der Förderung
Das BMFTR fördert die Errichtung von jeweils einem Hub zu den drei thematischen Schwerpunkte 1. Laserfusion, 2. Magnetfusion (Stellarator) und 3. Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung.
Dazu wird jeweils die Implementierung und Etablierung der Hub-Struktur einschließlich Management/Governance, strategischer Planung und Roadmapping gefördert („Hub-Management“). Weiterhin ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Steigerung der Technologiereife der Fusion vorgesehen. Diese vorwettbewerblichen (Verbund-)Vorhaben thematisieren insbesondere Forschung und Entwicklung, aber auch notwendige Aktualisierungen und Ausbauten von Test- und Messinfrastrukturen, die Ausbildung bzw. Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften (die nicht der Landesfinanzierung unterliegen) sowie Kommunikation und Outreach.
Die Hubs bilden neben konkreten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einen Rahmen für weitere Maßnahmen im jeweiligen Themenbereich wie z. B. der Ansiedlung von Unternehmen, dem Aufbau von Liefer- und Wertschöpfungsketten oder den Dialog mit der Öffentlichkeit. Entsprechend müssen Optionen für die Verstetigung zumindest von Teilen des Hubs durch Industrie bzw. Forschungseinrichtungen dargestellt werden.
Die Hubs sind bevorzugt an einem Hauptstandort angesiedelt („Campusplanung“). Zusätzlich sind virtuelle Teilstrukturen/Netzwerke denkbar, um weitere Partner einzubinden, die keinen Sitz am geplanten Standort des Hubs haben bzw. einrichten können. Zudem ist eine Offenheit für inhaltliche und strukturelle Veränderungen im Zeitverlauf sowie die spätere Beteiligung weiterer Partner mitzudenken. Internationale Beteiligungen und Kooperationen sind über assoziierte Partnerschaften ohne Zuwendung möglich. Synergien mit europäischen Maßnahmen sind erwünscht. Insgesamt müssen die Hubs resilient und langfristig angelegt sein, so dass sie auch beim Ausscheiden einzelner Partner – etwa bei Einstellung der Geschäftstätigkeit oder einer Strategieänderung – arbeitsfähig bleiben.
Die Hub-Managements (vgl.. 7.2) übernehmen die Steuerung und Governance der Hubs. Dies umfasst insbesondere die operative Umsetzung der Strukturen, Management inklusive Jahresplanung, Meilenstein-Tracking, Monitoring und Risikomanagement, Abstimmung einzureichender Förderanträge. Darüber hinaus sind die wissenschaftlich‑technische Koordination sicherzustellen sowie Synergien zu erkennen und Konsistenzen zu wahren. Ebenso zu berücksichtigen sind die Weiterentwicklung und das Fortschreiben der Hub-Strategie sowie die Identifikation von Querschnittsaufgaben – insbesondere in den Bereichen geistiges Eigentum (Intellectual Property), Standardisierung und Datenmanagement. Die genaue Ausgestaltung dieser Struktur und Vertragsgestaltung, z.B. entweder durch externe Dienstleister oder durch Gründung von Projektgesellschaften durch die Partner, wird den jeweiligen Hubs überlassen.
Um den Austausch der Hubs sicherzustellen, ist die Teilnahme an übergeordneten Koordinierungs-, Austausch- und Statusformaten vorgesehen. Diese Vernetzungsaktivitäten sind förderfähig. Außerdem sind hubspezifische und übergeordnete Arbeiten zu Sicherheit, Sicherung, Normierung und Standardisierung förderfähig. Hierzu ist ein Austausch von (Zwischen-)Ergebnissen und gewonnenen Daten im erforderlichen Umfang zu gewährleisten. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie deren nachgeordneten Behörden und Sachverständigen ist dar- und sicherzustellen.
Aufgrund ihres anwendungsorientierten Charakters sind bei der Entwicklung der Hubs die vorliegenden Roadmaps der im Fusionsbereich tätigen deutschen Unternehmen zu berücksichtigen. Zugleich darf die Ausgestaltung der Hubs nicht in die strategische Planung oder eigenständige Umsetzung der Roadmaps von Startups oder privaten Akteuren eingreifen oder diese inhaltlich vorgeben. Die Bedarfe aller beteiligten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft sollen ausgewogen adressiert werden. Gleichzeitig ist die Offenheit für eine Beteiligung aller relevanten Akteure aus dem jeweiligen Themenbereich sicherzustellen. Die Hubs können sich in ihrer jeweiligen Struktur voneinander unterscheiden, um die unterschiedlichen Entwicklungsstände der Themenfelder besser abbilden zu können. Eine wesentliche private Beteiligung am Arbeitsprogramm und der Finanzierung des Hubs ist Fördervoraussetzung.
Es wird erwartet, dass die Unternehmen in erheblichem Umfang eigene Ressourcen einsetzen. Ziel ist, dass nach einer Anlaufphase der private Anteil an der Finanzierung der Hubs überwiegt.
Den mit Zuwendung unterstützten Projektpartnern stehen die Rechte an geistigem Eigentum (Intellectual Property), gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte an den Ergebnissen im Sinne der Erläuterungen in Abschnitt 6 „Sonstige Zuwendungsbestimmungen“ zu (vgl. auch BMFTR-Vordruck Nr. 0110). Entsprechende IP- und Schutzkonzepte sind bereits in der Antragsphase darzustellen und bilden ein relevantes Bewertungskriterium. Ziel dieser Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit aller Beteiligten zu stärken und neu entwickelte Technologien zu sichern. Es soll ein innovationsfreundliches und agiles Handeln der Unternehmen sowie die potenzielle Vermarktung von Technologien sichergestellt werden.
Das jeweilige Sitzbundesland der Hubs ist nicht Teil des antragstellenden Konsortiums, muss aber über schriftliche Absichtserklärungen eine signifikante Unterstützung darlegen. Eine finanzielle und strukturelle Unterstützung durch die Sitzländer z. B. durch die Ansiedlung von Lehrstühlen, landesfinanzierte Förderprogramme, die Übernahme standortbedingter/-bezogener Kosten/Ausgaben/Risiken und/oder der Bereitstellung baulicher oder versorgungsbezogener Infrastruktur ist erwünscht. Der Umfang der Unterstützung wird hierbei nicht vorgeschrieben, ist jedoch Teil der Bewertungskriterien. Gegebenenfalls benötigte Grundstücke und Gebäude sind nicht Teil dieser Maßnahme und sind durch die beteiligten Partner oder das Sitzland bereitzustellen. Das Engagement weiterer Länder im Bereich dezentraler Einrichtungen und assoziierter Forschungsstandorte ist ausdrücklich möglich.
Die Arbeiten im Rahmen der Hubs müssen mit den übrigen Fördermaßnahmen des BMFTR im Bereich der Fusion abgestimmt sein. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Als Teil des Forschungs- und Entwicklungsprogramms können der Aus- und Aufbau kleinerer Test- und Messinfrastrukturen direkt gefördert werden. Im Rahmen der Hubs können auch Vorarbeiten zur Planung (z. B. Erarbeiten von Conceptual Design Report/Technical Design Reports (CDR/TDR)) von Forschungsinfrastrukturen oder Technologiedemonstratoren der nächsten Generation durchgeführt werden. Diese Arbeiten sind über separate Projekte im Rahmen der weiteren Vorlagefristen zu beantragen und von den Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu trennen. Entscheidungen über die Umsetzung dieser Infrastrukturen erfolgen jedoch über separate Verfahren und auf der Grundlage gesondert festzulegender Kriterien.
Durch ihre unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte variieren die Anforderungen an die Hubs. In jedem ist themenabhängig in verschiedenen Anteilen die relevante Expertise aus Industrie und Wissenschaft zu bündeln und strategisch zu vernetzen. Die wichtigsten Aufgaben sind folgende:
Dazu wird jeweils die Implementierung und Etablierung der Hub-Struktur einschließlich Management/Governance, strategischer Planung und Roadmapping gefördert („Hub-Management“). Weiterhin ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Steigerung der Technologiereife der Fusion vorgesehen. Diese vorwettbewerblichen (Verbund-)Vorhaben thematisieren insbesondere Forschung und Entwicklung, aber auch notwendige Aktualisierungen und Ausbauten von Test- und Messinfrastrukturen, die Ausbildung bzw. Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften (die nicht der Landesfinanzierung unterliegen) sowie Kommunikation und Outreach.
Die Hubs bilden neben konkreten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einen Rahmen für weitere Maßnahmen im jeweiligen Themenbereich wie z. B. der Ansiedlung von Unternehmen, dem Aufbau von Liefer- und Wertschöpfungsketten oder den Dialog mit der Öffentlichkeit. Entsprechend müssen Optionen für die Verstetigung zumindest von Teilen des Hubs durch Industrie bzw. Forschungseinrichtungen dargestellt werden.
Die Hubs sind bevorzugt an einem Hauptstandort angesiedelt („Campusplanung“). Zusätzlich sind virtuelle Teilstrukturen/Netzwerke denkbar, um weitere Partner einzubinden, die keinen Sitz am geplanten Standort des Hubs haben bzw. einrichten können. Zudem ist eine Offenheit für inhaltliche und strukturelle Veränderungen im Zeitverlauf sowie die spätere Beteiligung weiterer Partner mitzudenken. Internationale Beteiligungen und Kooperationen sind über assoziierte Partnerschaften ohne Zuwendung möglich. Synergien mit europäischen Maßnahmen sind erwünscht. Insgesamt müssen die Hubs resilient und langfristig angelegt sein, so dass sie auch beim Ausscheiden einzelner Partner – etwa bei Einstellung der Geschäftstätigkeit oder einer Strategieänderung – arbeitsfähig bleiben.
Die Hub-Managements (vgl.. 7.2) übernehmen die Steuerung und Governance der Hubs. Dies umfasst insbesondere die operative Umsetzung der Strukturen, Management inklusive Jahresplanung, Meilenstein-Tracking, Monitoring und Risikomanagement, Abstimmung einzureichender Förderanträge. Darüber hinaus sind die wissenschaftlich‑technische Koordination sicherzustellen sowie Synergien zu erkennen und Konsistenzen zu wahren. Ebenso zu berücksichtigen sind die Weiterentwicklung und das Fortschreiben der Hub-Strategie sowie die Identifikation von Querschnittsaufgaben – insbesondere in den Bereichen geistiges Eigentum (Intellectual Property), Standardisierung und Datenmanagement. Die genaue Ausgestaltung dieser Struktur und Vertragsgestaltung, z.B. entweder durch externe Dienstleister oder durch Gründung von Projektgesellschaften durch die Partner, wird den jeweiligen Hubs überlassen.
Um den Austausch der Hubs sicherzustellen, ist die Teilnahme an übergeordneten Koordinierungs-, Austausch- und Statusformaten vorgesehen. Diese Vernetzungsaktivitäten sind förderfähig. Außerdem sind hubspezifische und übergeordnete Arbeiten zu Sicherheit, Sicherung, Normierung und Standardisierung förderfähig. Hierzu ist ein Austausch von (Zwischen-)Ergebnissen und gewonnenen Daten im erforderlichen Umfang zu gewährleisten. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie deren nachgeordneten Behörden und Sachverständigen ist dar- und sicherzustellen.
Aufgrund ihres anwendungsorientierten Charakters sind bei der Entwicklung der Hubs die vorliegenden Roadmaps der im Fusionsbereich tätigen deutschen Unternehmen zu berücksichtigen. Zugleich darf die Ausgestaltung der Hubs nicht in die strategische Planung oder eigenständige Umsetzung der Roadmaps von Startups oder privaten Akteuren eingreifen oder diese inhaltlich vorgeben. Die Bedarfe aller beteiligten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft sollen ausgewogen adressiert werden. Gleichzeitig ist die Offenheit für eine Beteiligung aller relevanten Akteure aus dem jeweiligen Themenbereich sicherzustellen. Die Hubs können sich in ihrer jeweiligen Struktur voneinander unterscheiden, um die unterschiedlichen Entwicklungsstände der Themenfelder besser abbilden zu können. Eine wesentliche private Beteiligung am Arbeitsprogramm und der Finanzierung des Hubs ist Fördervoraussetzung.
Es wird erwartet, dass die Unternehmen in erheblichem Umfang eigene Ressourcen einsetzen. Ziel ist, dass nach einer Anlaufphase der private Anteil an der Finanzierung der Hubs überwiegt.
Den mit Zuwendung unterstützten Projektpartnern stehen die Rechte an geistigem Eigentum (Intellectual Property), gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte an den Ergebnissen im Sinne der Erläuterungen in Abschnitt 6 „Sonstige Zuwendungsbestimmungen“ zu (vgl. auch BMFTR-Vordruck Nr. 0110). Entsprechende IP- und Schutzkonzepte sind bereits in der Antragsphase darzustellen und bilden ein relevantes Bewertungskriterium. Ziel dieser Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit aller Beteiligten zu stärken und neu entwickelte Technologien zu sichern. Es soll ein innovationsfreundliches und agiles Handeln der Unternehmen sowie die potenzielle Vermarktung von Technologien sichergestellt werden.
Das jeweilige Sitzbundesland der Hubs ist nicht Teil des antragstellenden Konsortiums, muss aber über schriftliche Absichtserklärungen eine signifikante Unterstützung darlegen. Eine finanzielle und strukturelle Unterstützung durch die Sitzländer z. B. durch die Ansiedlung von Lehrstühlen, landesfinanzierte Förderprogramme, die Übernahme standortbedingter/-bezogener Kosten/Ausgaben/Risiken und/oder der Bereitstellung baulicher oder versorgungsbezogener Infrastruktur ist erwünscht. Der Umfang der Unterstützung wird hierbei nicht vorgeschrieben, ist jedoch Teil der Bewertungskriterien. Gegebenenfalls benötigte Grundstücke und Gebäude sind nicht Teil dieser Maßnahme und sind durch die beteiligten Partner oder das Sitzland bereitzustellen. Das Engagement weiterer Länder im Bereich dezentraler Einrichtungen und assoziierter Forschungsstandorte ist ausdrücklich möglich.
Die Arbeiten im Rahmen der Hubs müssen mit den übrigen Fördermaßnahmen des BMFTR im Bereich der Fusion abgestimmt sein. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Als Teil des Forschungs- und Entwicklungsprogramms können der Aus- und Aufbau kleinerer Test- und Messinfrastrukturen direkt gefördert werden. Im Rahmen der Hubs können auch Vorarbeiten zur Planung (z. B. Erarbeiten von Conceptual Design Report/Technical Design Reports (CDR/TDR)) von Forschungsinfrastrukturen oder Technologiedemonstratoren der nächsten Generation durchgeführt werden. Diese Arbeiten sind über separate Projekte im Rahmen der weiteren Vorlagefristen zu beantragen und von den Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu trennen. Entscheidungen über die Umsetzung dieser Infrastrukturen erfolgen jedoch über separate Verfahren und auf der Grundlage gesondert festzulegender Kriterien.
Durch ihre unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte variieren die Anforderungen an die Hubs. In jedem ist themenabhängig in verschiedenen Anteilen die relevante Expertise aus Industrie und Wissenschaft zu bündeln und strategisch zu vernetzen. Die wichtigsten Aufgaben sind folgende:
- Hub Laserfusion
Die Forschungs- und Wirtschaftslandschaft Deutschlands ist im internationalen Vergleich führend auf den Gebieten der Photonik, Optik- und Lasertechnologie. Durch Deutschlands ausgeprägtes Ökosystem sind im Bereich Nanostruktur- und Fertigungstechnologie für die Forschung an Targets der Trägheitsfusion bzw. Inertial Fusion Energy (IFE) notwendige Fähigkeiten vorhanden. Im Rahmen des Hubs für Laserfusion können Forschungs- und Entwicklungsarbeiten u. a. zu folgenden Themen IFE-spezifisch gefördert werden:
- Zündkonzepte und Targets
- Brennkammer und plasmaseitige Komponenten mit Berücksichtigung eines Betriebes mit Tritiumnutzung
- Laser und optische Komponenten
- IFE-spezifische Diagnostik
- Robotik und Wartungssysteme für Fusionsreaktoren
- Energieumwandlung
- Konzepte zu Sicherheit, Schutz und Entsorgung (auch in Kooperation mit dem Brennstoffkreislauf-Hub)
- CDR/TDR-Erstellung zur Errichtung von Forschungsinfrastrukturen oder Technologiedemonstratoren
- Digitalen Zwillinge und (integrierte) Prozessmodelle.
- Hub MagnetfusionDer Stand der Stellaratortechnologie basiert zu großen Teilen auf den Ergebnissen aus der Forschungsanlage Wendelstein 7-X. Der Hub Magnetfusion soll die Führungsrolle Deutschlands beim Stellarator ausbauen. Dabei ist ein möglicher Betrieb mit Tritium mitzudenken, Konzepte der Energiegewinnung durch magnetischen Einschluss (MFE) sind zu vertiefen. Zudem sollen insbesondere folgende Teiltechnologien MFE-spezifisch weiterentwickelt werden:
- Magnete und Hochtemperatursupraleiter
- Plasmastabilität, -diagnostik und -steuerung
- Plasmaheizsysteme
- Plasmaseitige Reaktorkomponenten
- Robotik und Wartungssysteme für Fusionsreaktoren
- Energieumwandlung
- Konzepte zu Sicherheit, Schutz und Entsorgung (auch in Kooperation mit dem Hub „Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung“)
- CDR/TDR-Erstellung zur Errichtung von Forschungsinfrastrukturen oder Technologiedemonstratoren
- Digitalen Zwillinge und (integrierte) Prozessmodell
- Hub Brennstoffkreislauf und MaterialentwicklungDie Ansätze zum Brennstoffkreislauf in einem Fusionskraftwerk befinden sich insgesamt in einem Frühstadium. Als kurzlebiges Isotop ist Tritium prinzipiell nicht als Erz zu fördern. Ein Fusionskraftwerk kann voraussichtlich nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn der Brennstoff Tritium durch die beim Fusionsprozess emittierten Neutronen erbrütet wird. Da solche Brennstoffkreisläufe noch nicht experimentell gezeigt wurden, ist es Aufgabe des Hubs, die Strukturen für eine erste Brennstoffkreislaufanlage zu schaffen und die perspektivische Machbarkeit zu demonstrieren. Dazu zählen auch Technologien für das Brut-Blanket. Weiter sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Prozessierung von Ausgangsstoffen von Fusionsbrennstoffen möglich. Ein weiterer Aspekt des Hubs ist die Entwicklung von Materialien, die die extremen Bedingungen eines Fusionskraftwerks standhalten und die technologischen und wirtschaftlichen Ansprüche genügen. Zusätzlich kann ein Konzept für eine Neutronenquelle, die für Test von Materialien, wie auch Wand- und Bruttechnologien geeignet ist, erarbeitet und innerhalb des Hubs umgesetzt werden.Im Rahmen des Hubs für den Brennstoffkreislauf und die Materialentwicklung sollen insbesondere folgende Teiltechnologien für die Magnet- und Laserfusion weiterentwickelt werden:
- Brennstoffkreislauf
- Brutblanket
- Prozessierungs- / Fertigungsverfahren von Ausgangsstoffen für Brennstoffe inkl. Verfahren zur Lithiumanreicherung
- Neutronenquelleno Wand- und Reaktormaterialieno Konzepte zu Sicherheit, Schutz und Entsorgung, insbesondere von Tritium und aktivierten Materialie
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie ggf. zu gründende Trägerorganisationen zur Steuerung und Entwicklung der Fusionshubs. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Vereine) in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und den grundfinanzierten Aktivitäten darstellen und beides klar voneinander abgrenzen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).2
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union (EU) erfüllen.3 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I AGVO im Rahmen des Antrags.
2Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
3Vergleiche Anhang I AGVO beziehungsweise Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36): http://eur-lex.europa.eu/legal-con-tent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und den grundfinanzierten Aktivitäten darstellen und beides klar voneinander abgrenzen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).2
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union (EU) erfüllen.3 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I AGVO im Rahmen des Antrags.
2Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
3Vergleiche Anhang I AGVO beziehungsweise Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36): http://eur-lex.europa.eu/legal-con-tent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE.
4. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden vorwettbewerbliche Vorhaben zur Einrichtung und Strukturierung der Hubs sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit hohem wissenschaftlich-technischen Risiko. Förderungswürdig sind Vorhaben von Unternehmen und Instituten mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz bezogen auf die Ziele der Bekanntmachung. Voraussetzung für die Förderung ist die gemeinsame Arbeit mehrerer unabhängiger Partner an Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (Verbundprojekte). In Ausnahmefällen, z. B. für den Auf- und Ausbau von kleinen Mess- und Testinfrastrukturen oder für das Hub-Management, sind auch Einzelvorhaben zugelassen.Die Partner von Verbundprojekten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMFTR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMFTR-Vordruck Nr. 0110). Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
4https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMFTR Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
4https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMFTR Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine institutionelle Förderung ist nicht vorgesehen.Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft. Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage).Die Förderdauer der Projekte beträgt bis zu fünf Jahre. Es gibt weitere Einreichungsfristen. Zu diesen können die Hubs um weitere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die im Rahmen der vorangegangenen Frist bewilligt wurden, erweitert werden.Zur Vereinfachung kann im Rahmen der Finanzierungsplanung beziehungsweise Vorkalkulation je Teilvorhaben eine Pauschale für Verbrauchsmaterialien in Höhe von 15 % der Personalkosten einschließlich zugehöriger Gemeinkosten angesetzt werden. Zur Vereinfachung kann im Rahmen der Finanzierungsplanung beziehungsweise Vorkalkulation je Teilvorhaben für zuwendungsfähige Reisen eine Pauschale in Höhe von bis zu 3 % der Personalkosten einschließlich zugehöriger Gemeinkosten angesetzt werden, sofern mindestens eine Reise im Projekt geplant ist. Zuwendungsfähige Reisen sind z. B. Projekttreffen, bilaterale Arbeitstreffen, Aufbau von Infrastrukturen bei Partnern, Messaufenthalte und Konferenzreisen. Für letztere ist im Vorfeld der Reise jeweils eine Einzelfreigabe beim Zuwendungsgeber beziehungsweise beauftragten Projektträger (siehe unten) einzuholen.In beiden Fällen erfolgt die Prüfung der entsprechenden tatsächlich angefallenen Ausgaben/Kosten im Rahmen der Zwischen- und Verwendungsnachweisprüfungen. Sind die geplanten Ausgaben beziehungsweise Kosten höher als die oben genannten Pauschalen, ist im Rahmen der Antragstellung eine detaillierte Erläuterung der Einzelansätze erforderlich.Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird in der Regel erwartet, dass sie sich im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern Letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über ein F&E-Verbundprojekt eine Eigenbeteiligung der Partner in Höhe von mindestens 25 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Bei der Berechnung dieser Verbundförderquote von maximal 75 % sind mögliche Boni (wie KMU-Boni, Verbund- und Veröffentlichungsbonus) nicht zu berücksichtigen; diese werden zusätzlich gewährt. Bei Vorhaben, die dem Aus- und Aufbau kleinerer Test- und Messinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen dienen, ist eine Unternehmensbeteiligung nicht erforderlich.
5Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.
6Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMFTR zur Wissenschaftskommunikation.
5Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.
6Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMFTR zur Wissenschaftskommunikation.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen. Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Start-ups und KMU) werden zu Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation ermutigt; dies wird bei der Förderentscheidung des Zuwendungsgebers nicht als Kriterium berücksichtigt. Die geförderten Fusionshubs werden im Rahmen der Projektbegleitung durch den zuständigen Projektträger fortlaufend evaluiert. Dabei wird insbesondere die Erreichung vorab definierter Meilensteine bzw. Abbruchkriterien überprüft und entsprechend über die Fortführung oder den Abbruch einzelner (Teil-)Projekte entschieden. Nach einer Laufzeit von drei Jahren ist eine meilensteinbasierte Evaluation zur Fortführung der Hubs durch eine externe Fachjury vorgesehen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen. Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Start-ups und KMU) werden zu Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation ermutigt; dies wird bei der Förderentscheidung des Zuwendungsgebers nicht als Kriterium berücksichtigt. Die geförderten Fusionshubs werden im Rahmen der Projektbegleitung durch den zuständigen Projektträger fortlaufend evaluiert. Dabei wird insbesondere die Erreichung vorab definierter Meilensteine bzw. Abbruchkriterien überprüft und entsprechend über die Fortführung oder den Abbruch einzelner (Teil-)Projekte entschieden. Nach einer Laufzeit von drei Jahren ist eine meilensteinbasierte Evaluation zur Fortführung der Hubs durch eine externe Fachjury vorgesehen.
7. Verfahren
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig angelegt.
Zur ersten Vorlagefrist reichen die Hubs eine Strategieskizze der in 7.3.1 beschriebenen Form ein. Die Skizze enthält alle relevanten Informationen zum Hub-Management-Projekt und dessen Aufgaben, den Partnern, dem weiteren Vorgehen, zu Meilensteinen und bis zu fünf erste Projektvorschläge (als Kurzskizzen) für (Forschungs- und Entwicklungs-)Projekte.
Damit die Hubs möglichst schnell arbeitsfähig sind, soll das Hub-Management-Projekt zusätzlich direkt als Vollantrag im einstufigen Verfahren eingereicht werden (siehe 7.2). Über dieses Projekt sollen die notwendigen ersten Strukturen etabliert und koordiniert werden.
Für die Hubvorschläge für die erste Einreichungsfrist sind daher zwei separate Formularsätze im Antragssystem „easy-Online“ angelegt. Eine Berücksichtigung ist nur möglich, wenn beide Formulare eingereicht werden.
Bei den weiteren Vorlagefristen für (Forschungs und Entwicklungs-)Projekte für die bei der ersten Vorlagefrist ausgewählten Hubs gilt das zweistufige Verfahren nach Abschnitt 7.3.1.
Zur ersten Vorlagefrist reichen die Hubs eine Strategieskizze der in 7.3.1 beschriebenen Form ein. Die Skizze enthält alle relevanten Informationen zum Hub-Management-Projekt und dessen Aufgaben, den Partnern, dem weiteren Vorgehen, zu Meilensteinen und bis zu fünf erste Projektvorschläge (als Kurzskizzen) für (Forschungs- und Entwicklungs-)Projekte.
Damit die Hubs möglichst schnell arbeitsfähig sind, soll das Hub-Management-Projekt zusätzlich direkt als Vollantrag im einstufigen Verfahren eingereicht werden (siehe 7.2). Über dieses Projekt sollen die notwendigen ersten Strukturen etabliert und koordiniert werden.
Für die Hubvorschläge für die erste Einreichungsfrist sind daher zwei separate Formularsätze im Antragssystem „easy-Online“ angelegt. Eine Berücksichtigung ist nur möglich, wenn beide Formulare eingereicht werden.
Bei den weiteren Vorlagefristen für (Forschungs und Entwicklungs-)Projekte für die bei der ersten Vorlagefrist ausgewählten Hubs gilt das zweistufige Verfahren nach Abschnitt 7.3.1.
7.1. Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Folgender Projetträger ist derzeit durch das BMFTR für die Umsetzung der Fördermaßnahme beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Projektträgerschaft zur Fusionsforschung –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Kontakt:
Dr. Christian Flüchter
Telefon: +49 (0) 211/6214-261
E-Mail: fluechter@vdi.de
Dr. Leonhard Klar
Telefon: +49 (0) 211/6214 954
E-Mail: leonhard.klar@vdi.de
Die VDI Technologiezentrum GmbH ist Ansprechpartner für alle Fragen zur Umsetzung der Fördermaßnahme. Es wird dringend empfohlen, zur Skizzen- und Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Beim Projektträger sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.Soweit diese Fördermaßnahme geändert wird, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr und https://www.bmftr-fusionsforschung.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.Bei der Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.
VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Projektträgerschaft zur Fusionsforschung –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Kontakt:
Dr. Christian Flüchter
Telefon: +49 (0) 211/6214-261
E-Mail: fluechter@vdi.de
Dr. Leonhard Klar
Telefon: +49 (0) 211/6214 954
E-Mail: leonhard.klar@vdi.de
Die VDI Technologiezentrum GmbH ist Ansprechpartner für alle Fragen zur Umsetzung der Fördermaßnahme. Es wird dringend empfohlen, zur Skizzen- und Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Beim Projektträger sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.Soweit diese Fördermaßnahme geändert wird, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr und https://www.bmftr-fusionsforschung.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.Bei der Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.
7.2. Einstufiges Antragsverfahren
Dem Projektträger sind bis spätestens einen Kalendermonat nach Veröffentlichung dieser Förderrichtlinie förmliche Förderanträge für das Hub-Management unter Nutzung des Antragssystems „easy-Online“ vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.Die Antragssteller sind Teil des Hubkonsortiums (vgl. Abschnitt 7.3.1.), oder vom Hubkonsortium für diese Aufgabe beauftragt. Es sind nur Partner mit Aufgaben im Bereich Koordination des Hubs als Antragssteller vorgesehen. Ein Verbundprojekt ist möglich.
Es ist wahrscheinlich, dass bei der Einreichung die Strukturen und damit auch die rechtlichen Entitäten, die mittelfristig die Koordination des Hubs übernehmen, noch nicht final feststehen oder gegründet sind. Das Hub-Management kann daher in Absprache mit den Partnern des Hubs zunächst aus den wesentlichen Akteure bestehen, die die Strukturierung des Hubs vorantreiben. Es soll ermöglicht werden die Rechte und Pflichten dieses Vorhabens zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen oder an andere Akteure oder Trägereinrichtungen innerhalb des Hubs zu übergeben. Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO (vergleiche Anlage) erfüllt sind.Eine Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache ist Teil der Anträge. Die Vorhabenbeschreibung ist nach folgender Gliederung (Buchstabe a bis h) zu erstellen und sollte inklusive Deckblatt und Anlagen (exklusive Literaturverzeichnis) maximal 10 DIN-A4-Seiten (einfacher Zeilenabstand, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) umfassen.
a) Titel des Vorhabens und Akronym
b) Name und Anschrift des Antragsstellers inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
c) Zusammenfassung des vorgeschlagenen Hubs (hier kann teilweise auf die Strategieskizze des Hubs verwiesen werden)
d) Darstellung der projektbezogenen Rolle der einzelnen Partner des Hub-Managements (inkl. assoziierte Partner)
e) Kompakter Überblick über die Ziele und Aufgaben
– Gesamtziel des Vorhabens
– Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung
– wissenschaftliche, technische und organisatorische Arbeitsziele
– Kurzdarstellung der zukünftig geplanten Aufgaben im Bereich der Forschung und Entwicklung.
f) Kompakter Überblick über den Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige Vorarbeiten (hier kann teilweise auf die Strategieskizze des Hubs verwiesen werden)
– Ausgangssituation
– bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter) und Bewertung der Patentlage
g) Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans
– ausführliche Beschreibung der Arbeiten bzgl. der Koordination und des Managements des Hubs, der weiteren Entwicklung der Managementstruktur und der mittelfristigen geplanten Aufgaben
– ausführliche Beschreibung der vorhabenbezogenen Ressourcenplanung bzgl. der Koordination und des Managements des Hubs
– Definition möglichst spezifischer, überprüfbarer Meilensteine im Sinne eines Abbruchkriteriums bzgl. der Koordination und des Managements des Hubs
h) Verwertungsplan (hier kann teilweise auf die Projektskizze zum zugehörigen Hub-FuE-Projekt verwiesen werden)
– kompakte Darstellung der wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
– kompakte Darstellung der wissenschaftlichen und/oder technischen Erfolgsaussichten
– kompakte Darstellung der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Anschlussfähigkeit
Es wird empfohlen, die unter dem nachfolgenden Link bereitgestellte kommentierte Mustergliederung für Vorhabenbeschreibung zu verwenden: https://www.bmftr-fusionsforschung.de/ Die eingegangenen Anträge werden nach den im Abschnitt 7.3.3. genannten Kriterien gemeinsam mit der zugehörigen Projektskizze aus dem zweistufigen Verfahrenen bewertet und geprüft. Entsprechend der angegebenen Kriterien und Bewertung wird über eine Förderung entschieden.
Es ist wahrscheinlich, dass bei der Einreichung die Strukturen und damit auch die rechtlichen Entitäten, die mittelfristig die Koordination des Hubs übernehmen, noch nicht final feststehen oder gegründet sind. Das Hub-Management kann daher in Absprache mit den Partnern des Hubs zunächst aus den wesentlichen Akteure bestehen, die die Strukturierung des Hubs vorantreiben. Es soll ermöglicht werden die Rechte und Pflichten dieses Vorhabens zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen oder an andere Akteure oder Trägereinrichtungen innerhalb des Hubs zu übergeben. Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO (vergleiche Anlage) erfüllt sind.Eine Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache ist Teil der Anträge. Die Vorhabenbeschreibung ist nach folgender Gliederung (Buchstabe a bis h) zu erstellen und sollte inklusive Deckblatt und Anlagen (exklusive Literaturverzeichnis) maximal 10 DIN-A4-Seiten (einfacher Zeilenabstand, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) umfassen.
a) Titel des Vorhabens und Akronym
b) Name und Anschrift des Antragsstellers inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
c) Zusammenfassung des vorgeschlagenen Hubs (hier kann teilweise auf die Strategieskizze des Hubs verwiesen werden)
d) Darstellung der projektbezogenen Rolle der einzelnen Partner des Hub-Managements (inkl. assoziierte Partner)
e) Kompakter Überblick über die Ziele und Aufgaben
– Gesamtziel des Vorhabens
– Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung
– wissenschaftliche, technische und organisatorische Arbeitsziele
– Kurzdarstellung der zukünftig geplanten Aufgaben im Bereich der Forschung und Entwicklung.
f) Kompakter Überblick über den Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige Vorarbeiten (hier kann teilweise auf die Strategieskizze des Hubs verwiesen werden)
– Ausgangssituation
– bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter) und Bewertung der Patentlage
g) Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans
– ausführliche Beschreibung der Arbeiten bzgl. der Koordination und des Managements des Hubs, der weiteren Entwicklung der Managementstruktur und der mittelfristigen geplanten Aufgaben
– ausführliche Beschreibung der vorhabenbezogenen Ressourcenplanung bzgl. der Koordination und des Managements des Hubs
– Definition möglichst spezifischer, überprüfbarer Meilensteine im Sinne eines Abbruchkriteriums bzgl. der Koordination und des Managements des Hubs
h) Verwertungsplan (hier kann teilweise auf die Projektskizze zum zugehörigen Hub-FuE-Projekt verwiesen werden)
– kompakte Darstellung der wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
– kompakte Darstellung der wissenschaftlichen und/oder technischen Erfolgsaussichten
– kompakte Darstellung der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Anschlussfähigkeit
Es wird empfohlen, die unter dem nachfolgenden Link bereitgestellte kommentierte Mustergliederung für Vorhabenbeschreibung zu verwenden: https://www.bmftr-fusionsforschung.de/ Die eingegangenen Anträge werden nach den im Abschnitt 7.3.3. genannten Kriterien gemeinsam mit der zugehörigen Projektskizze aus dem zweistufigen Verfahrenen bewertet und geprüft. Entsprechend der angegebenen Kriterien und Bewertung wird über eine Förderung entschieden.
7.3 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die ersten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist zweistufig angelegt.
7.3.1 Vorlage von Projektskizzen
Für die Strategieskizze innerhalb der ersten Vorlagefrist sind dem Projektträger zunächst Skizzen für die übergeordnete Hubstrategie in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen. Dies schließt die Kurzdarstellung von bis zu fünf geplanten Projekten über erste Forschung- und Entwicklungsarbeiten (ggf. auch Projekte zu kleineren Text- und Messinfrastrukturen oder Nachwuchsmaßnahmen) ein. Die erste Vorlagefrist ist einen Kalendermonat nach Veröffentlichung dieser Förderrichtlinie. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfristen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.In der Skizze zur ersten Vorlagefrist der jeweilige Hubs und der zugehörige Strategieplan (Roadmap) beschrieben werden.
Die bis zu fünf Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen bei der ersten Vorlagefirst in jeweils zweiseitigen Kurzsteckbrief beschrieben werden.
Die Strategieskizze ist gemäß folgender Gliederung (Buchstabe a bis i) in englischer Sprache zu erstellen und sollte inklusive Anlagen (exklusive Deckblatt und Literaturverzeichnis) maximal 30 DIN-A4-Seiten (einfacher Zeilenabstand, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) umfassen.
Die bis zu fünf Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen bei der ersten Vorlagefirst in jeweils zweiseitigen Kurzsteckbrief beschrieben werden.
Die Strategieskizze ist gemäß folgender Gliederung (Buchstabe a bis i) in englischer Sprache zu erstellen und sollte inklusive Anlagen (exklusive Deckblatt und Literaturverzeichnis) maximal 30 DIN-A4-Seiten (einfacher Zeilenabstand, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) umfassen.
- Titel des Vorhabens (des Hubs) und Kennwort (Akronym)
- Name und Anschrift des Antragsstellers inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Darstellung des vollständigen Projektkonsortiums und projektbezogene Rolle der einzelnen Partner (inkl. assoziierte)
- Ziele des Hubs
- Motivation und Gesamtziel des Hubs, ggf. aufgeteilt in mehrere Phasen
- Beitrag des Hubs zu den Zielen der Bekanntmachung
- Aktueller Forschungsstand
- Ausgangssituation inklusive internationale Wettbewerbs- und Marktsituation
- Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
- bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter) und Bewertung der Patentlage im Hinblick auf die Verwertung der Ergebnisse
- Strategieplan des Hubs (Roadmap)
- wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Hubs
- Aufgaben und Strukturierung des Hub-Managements, weiteres Vorgehen
- Zusammenarbeit der Partner
- Zeitplan für die geplanten Arbeiten bis zum Fusionskraftwerk (mit zeitlich steigender Unschärfe)
- Darstellung der IP-Strategie
- Skizzierung von Plänen zur Errichtung notwendiger Technologiedemonstratoren bzw. Forschungsinfrastrukturen
- Definition spezifischer, überprüfbarer, quantitativer Meilensteine im Sinne von Abbruchkriterien
- Darstellung eines Lehr- und Ausbildungskonzeptes zur Gewinnung von Fach- und Führungskräften aus dem In- und Ausland
- Darstellung der Einbindung des Hubs in die Region und bundesweiter Vernetzungsaktivitäten sowie des Austauschs mit Hubs anderer Themenschwerpunkt
- bis zu fünf (Forschungs-)Vorhaben, jeweils auf maximal zwei Seiten
- Angabe der beteiligten Projektpartner (Teilmenge des Hub-Konsortiums)
- grobe Beschreibung der Innovation einschließlich der wichtigsten wissenschaftlichen und technischen Ziele sowie der Lösungsansätze inklusive Angabe des Technology Readiness Levels (TRL) der zu erforschenden Technologie(n) nach Einschätzung des Antragstellers zu Beginn (Stand der Technik) und zum Ende der Förderung in Form eines kompakten Arbeitsplans
- Definition eines spezifischen, überprüfbaren Halbzeitmeilensteins im Sinne eines Abbruchkriteriums
- Erfolgsaussichten, Risiken und Mitigationsstrategien– Einordnung in den Strategieplan des Hubs
- Einordnung in den Verwertungsplan des Hubs, ggf. Nennung von Zweitverwertungsperspektiven
- Anschlussfähigkeit und Verwertungsplan
- wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- Größe des Zielmarkts, aktueller Marktanteil des Antragstellers beziehungsweise der Partner, mittelfristig angestrebter Marktanteil nach Projektende, Konkurrenzsituation
- Nutzung der Ergebnisse nach Projekteende, anschließende Schritte
- Finanzierungsplan
- tabellarische Finanzierungsübersicht mit zeitlichem Verlauf (Angabe von geschätzten Ausgaben-/Kostenarten und Eigenmitteln/ Drittmitteln)
- Titel des Vorhabens und Kennwort
- Name und Anschrift des Antragstellers inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Ziele des Hubs
- Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
- wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
- Beitrag des Vorhabens zum übergeordneten Programmziel „Fusionskraftwerk“
- Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten in Bezug zum Vorhaben
- – Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte [eigene und Dritter] und – sofern zutreffend – ggf. Bewertung der Patentlage im Hinblick auf die Verwertung der Ergebnisse)
- Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
- bisherige Arbeiten des Antragstellers beziehungsweise der Partner mit Bezug zu den Ergebnissen und Zielen des Vorhabens und des Hub
- Angabe des Technology Readiness Levels (TRL) der zu erforschenden Technologie(n) nach Einschätzung des Antragstellers zu Beginn (Stand der Technik) und zum Ende der Förderung, ggf. getrennt nach Teiltechnologien.
- Kurzdarstellung des Antragstellers, beziehungsweise der beantragenden Partner im Falle von Verbundprojekten
- Darstellung der Kompetenzen der Projektpartner
- Arbeitsplan und Verbundstruktur
- grobe Beschreibung der Arbeiten einschließlich der wichtigsten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze
- Darstellung der Integration des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens in den Hub unter Nennung von Synergien
- Definition erfolgskritischer Meilensteine, darunter eines möglichst quantitativ überprüfbaren Halbzeitmeilensteins im Sinne eines Abbruchkriteriums; gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten
- Netzplan: Arbeitspakete und Meilensteine, aufgetragen über der Zeit
- Verwertungsplan
- wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- Größe des Zielmarkts, aktueller Marktanteil des Antragstellers beziehungsweise der Partner, mittelfristig angestrebter Marktanteil nach Projektende, Konkurrenzsituation
- Nutzung der Ergebnisse nach Projekteende, anschließende Schritte
- Finanzierungsplan
- grobe tabellarische Finanzierungsübersicht (Angabe von geschätzten Ausgaben-/Kostenarten und Eigenmitteln/ Drittmitteln)
Es wird empfohlen, die unter nachfolgendem Link bereitgestellte Mustergliederung für Vorhabenbeschreibungen sowie Projektskizzen und die tabellarischen Finanzierungsübersicht zu verwenden.
https://www.bmftr-fusionsforschung.de/
Die Strategieskizzen werden nach den im Abschnitt 7.3.3. genannten Kriterien gemeinsam mit dem zugehörigen Hub-Management Projekt bewertet und geprüft. Über die Förderung wird nach den genannten Kriterien entschieden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.Das BMFTR und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Jury beraten zu lassen.Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. .
https://www.bmftr-fusionsforschung.de/
Die Strategieskizzen werden nach den im Abschnitt 7.3.3. genannten Kriterien gemeinsam mit dem zugehörigen Hub-Management Projekt bewertet und geprüft. Über die Förderung wird nach den genannten Kriterien entschieden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.Das BMFTR und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Jury beraten zu lassen.Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. .
7.3.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe der ersten Vorlagefrist werden die Partner der positiv bewerteten Strategieskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge für die bis zu fünf vorgeschlagenen (Forschungs-)Projekte vorzulegen.In der zweiten Verfahrensstufe der weiteren Vorlagefristen werden die jeweiligen Verfasser der eingereichten positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge vorzulegen.
Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO (vergleiche Anlage) erfüllt sind.Bei der Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Zusätzlich zu den im Abschnitt 7.3.1 genannten Bewertungskriterien gelten folgende Bewertungskriterien:
Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO (vergleiche Anlage) erfüllt sind.Bei der Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Zusätzlich zu den im Abschnitt 7.3.1 genannten Bewertungskriterien gelten folgende Bewertungskriterien:
●
Qualität der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, mit dem Hub und Projektmanagement
●
Innovationshöhe des Teilvorhabens, Angemessenheit der Beihilfeintensitäten
●
Angemessenheit des Finanzierungsplans beziehungsweise der Vorkalkulation jedes Teilvorhabens
●
Festlegung quantitativer Projektziele für jedes Teilvorhaben
●
konkrete Verwertungspläne für jedes Teilvorhaben
●
Notwendigkeit der Zuwendung
Über eine Förderung wird entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung entschieden
7.3.3 Auswahl und Entscheidungsverfahren
Die Strategieskizzen der ersten Vorlagefrist mit den bis zu fünf vorgeschlagenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten und die zugehörigen Anträge für das Hub-Management Projekt werden gemeinsam bewertet und geprüft. Für die eingereichten Projekte der weiteren Vorlagefristen wird jeweils eine separate Bewertung durchgeführt.Grundlage der Bewertung sind folgende Kriterien:
●
Bezug zur Förderbekanntmachung
●
Wissenschaftliche/technische Expertise der Akteure, Innovationshöhe, Qualität des wissenschaftlich-technischen Konzepts des Hubs
●
Qualität und Originalität des Strategieplans und (technischer) Meilensteine
●
Hebelwirkung beziehungsweise Schlüsselcharakter des Hubs sowie möglicher geplanter Forschungsinfrastrukturen bzw. Technologiedemonstratoren für die Fusionsforschung und Relevanz für das übergeordnete Programmziel „Fusionskraftwerk“
●
Realisierbarkeit der Arbeitsziele und der zur Umsetzung erforderlichen Verfahrensschritte (unter anderem bauliche und technologische Umsetzbarkeit, Governance, ggf. notwendige Genehmigungen), auch Darstellung von Drittmitteln
●
Kompetenz des Antragstellers und Einbeziehung der für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Partner; Vollständigkeit der Wertschöpfungs- und Lieferkette
●
Zusammensetzung des Konsortiums, Industriebeteiligung (auch finanziell), ggf. Unterstützung Dritter (z. B. Länder), ggf. Unterstützung Aufsichtsgremien beteiligter Einrichtungen
●
Mittel- und langfristige Finanzierungsstrategie, Verstetigungsperspektive
●
Qualität und Belastbarkeit des Nutzungskonzepts, Einbettung in das Forschungsökosystem, Zugangsregeln, IP-Regelungen und -Strategie
●
Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Arbeits-, Ressourcen- und Finanzplanung
Die Projektideen werden diesen Kriterien bewertet und ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.4 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8. Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, somit bis zum 30. Juni 2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. März 2036 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. März 2036 in Kraft gesetzt werden.
Ansprechpersonen
Dr. Christian Flüchter
Telefon: +49 (0) 211/6214-261
E-Mail: fluechter@vdi.de
Telefon: +49 (0) 211/6214-261
E-Mail: fluechter@vdi.de
Dr. Leonhard Klar
Telefon: +49 (0) 211/6214-954
E-Mail: leonhard.klar@vdi.de
Telefon: +49 (0) 211/6214-954
E-Mail: leonhard.klar@vdi.de
